Lärmschutznachweis und Massnahmen für eine Einzonung entlang der Kantonsstrasse in Walenstadt.
Zwei bestehende Wohnbauten in der Gemeinde Walenstadt sollten im Rahmen der Zonenplanrevision der Bauzone zugeführt werden. Beide Wohnhäuser befinden sich an einer Kantonsstrasse mit hoher Verkehrsbelastung. Eine Einzonung in die Bauzone ist nur dann möglich, wenn nachgewiesen wird, mit welchen Massnahmen die Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.
Mit dem Lärmgutachten wurde die Situation analysiert und es wurden die Lärmimmissionen an den lärmempfindlichen Räumen gemäss LSV mit dem Programm CadnaA berechnet. Infolge dieser Ergebnisse wurden folgende Massnahmen vorgeschlagen:
die Erstellung von geschlossenen Balkonbrüstungen mit lärmabsorbierendem Material an den Balkonunterseiten,
die Reduktion der Geschwindigkeit auf einem Teilabschnitt der Kantonsstrasse und die Erstellung einer Lärmschutzwand.
Die Immissionen wurden mit den geplanten Massnahmen im CadnaA berechnet. Dabei konnte die Einhaltung der Planungswerte gemäss der Lärmschutzverordnung nachgewiesen werden. Die Lärmausbreitung wird grafisch mit der Isophonenkarte dargestellt, links der Ist-Zustand und rechts der Zustand mit den geplanten Massnahmen. Deutlich sichtbar ist die Reduktion des Lärms durch die Lärmschutzwand an der Kantonsstrasse.