Mit der zunehmenden Bevölkerungszahl in der Gemeinde Schänis drängte sich eine Erweiterung der Schulanlage Hof auf.
Für die Erweiterung der Schulanlage Hof in der Gemeinde Schänis plante die Gemeinde, die an die bestehende Schulanlage angrenzende Liegenschaft, welche bereits der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen war, käuflich zu erwerben. Über den Kauf seitens der Gemeinde erfolgte eine Urnenabstimmung. Für die Urnenabstimmung und die damit zusammenhängende Zustimmung des Kaufkredits durch die Bürgerschaft wurden Visualisierungen zur Situation erstellt. Der Grundeigentümer beantragte während der Kaufverhandlungen, eine kleinere Teilfläche in die Wohnzone W3 umzuzonen. Das Umzonungsbegehren bzw. die Einordnung der gewünschten Fläche wurde aus ortsbaulicher und raumplanerischer Sicht geprüft und zudem wurden die erforderlichen Fusswegrechte mittels öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkung gesichert.
Mit grosser Mehrheit stimmte die Bürgerschaft am 30. November 2014 dem Kauf der Liegenschaft zu. Der anschliessend erarbeitete Teilzonenplan für die Umzonung der kleineren Teilfläche und das rechtliche Verfahren konnten zügig abgeschlossen respektive bewilligt werden.