Im Auftrag der Gemeinde Steinen erarbeitete die suisseplan ein Konzept zur Verkehrsberuhigung für den Ortskern und mehrere angrenzende Wohnquartiere, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Der Dorfkern der Gemeinde Steinen fungiert mit seinen Einfallsachsen als Verkehrsdrehscheibe in Richtung Schwyz, Sattel und Goldau. Gleichzeitig ist der Dorfkern geprägt von historischen Bauten, welche den Strassenraum fassen, das Ortsbild prägen und gemäss Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) erhaltenswert sind. Aufgrund der historischen Stellung dieser Bauten ist der Strassenquerschnitt im Ortskern sehr schmal und die Platzverhältnisse sind beengt. Die bestehenden Trottoirs sind ebenfalls schmal, sodass die Fussgängersicherheit, insbesondere auch für Schulkinder, nicht immer gegeben ist. Gleichzeitig besteht für den Fussverkehr aufgrund der umliegenden Nutzungen der Bedarf, die Strasse flächig zu queren. Sowohl der Dorfkern von Steinen als auch einige angrenzende Quartiere weisen bezüglich Verkehrssicherheit, Lärmimmissionen und Sichtverhältnisse Defizite auf.
Verschiedene Gesuche der Bevölkerung zur Temporeduktion zuhanden des Gemeinderates und das Ziel, sichere Verkehrsräume für alle Teilnehmende zu schaffen, veranlasste die Gemeinde zum Handeln. Der Gemeinderat Steinen beauftragte das Büro suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft mit der Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung mittels Temporeduktionen und stellte eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Steiner Bevölkerung zusammen, welche bei der Planung aktiv mitwirkte.
Im Konzept zur Verkehrsberuhigung sind Tempo-30- und Tempo-20-Zonen sowohl auf Abschnitten der Verbindungsstrassen als auch für gesamte Quartiere definiert. Ziel ist es, nach Einführung der Zonen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fuss- und Veloverkehrs, zu erhöhen. Mit der Verkehrsberuhigung wird auch die Aufenthaltsqualität im Dorfkern und in den Quartieren erhöht. Mit dem Konzept zur Verkehrsberuhigung erhält die Gemeinde ein strategisches Instrument, mit welchem die erforderlichen Gutachten für die Einführung von Temporeduktionen gemäss Signalisationsverordnung (SSV) ausgelöst werden können.