Festlegung Gewässerräume
 

     

Die Gemeinde Eglisau beauftragte den Fachbereich Raumplanung der suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft mit der Festlegung der Gewässerräume an Gewässern von lokaler Bedeutung innerhalb und entlang vom Siedlungsgebiet gemäss Art. 41a ff Gewässerschutzverordnung (GSchV).

PROJEKTBESCHRIEB

Da in den betroffenen Gebieten kein Nutzungsplanungsverfahren anstand, legte die Gemeinde die Gewässerräume im vereinfachten Verfahren fest gemäss § 15 e. der kantonalen Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV). Die beiden Fliessgewässer Mühlebach und Langgenbach fliessen durch Eglisau und münden in den Rhein. Eglisau besitzt ein Ortsbild von nationaler Bedeutung und ist deshalb im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung eingetragen (Nr. 5367). Konkret sind im ISOS der Mühlebach als relativ tief im Gelände fliessender Bach mit der barocken Bogenbrücke und der Weiher als Hinweise vermerkt. Der Langgenbach ist im bewaldeten Tobel ebenfalls als Hinweis aufgeführt. Beim Ortsbildschutz handelt es sich wie beim Gewässerschutz um ein nationales Interesse. Es erfolgte deshalb eine vertiefte Interessenabwägung. Vom Gewässerraum ausgenommen werden konnte schliesslich ein ortsbaulich prägendes Gebäude. Die Festlegung der Gewässerräume wurde im Januar 2021 durch die Baudirektion verfügt.

 
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