Der Grundstein für die Innenentwicklung in Oberengstringen ist gelegt.
Die Gemeinde Oberengstringen liegt im Limmattal an der Stadtgrenze von Zürich und ist weitgehend überbaut. Das ehemalige Industriedorf ist geprägt durch die Limmat, die Zürcherstrasse und die Wohngebiete an attraktiver Hanglage. Die hohe Verkehrsbelastung durch die Zürcherstrasse schmälert die Aufenthaltsqualität. Das Siedlungsgebiet geht in das Stadtgebiet von Zürich über. Mit dem Wissen um die Potenziale und Schwächen der einzelnen Quartiere innerhalb des Gemeindegebietes wurden raumplanerische Leitlinien für die Entwicklung der Gemeinde festgelegt. Aufbauend auf einer detaillierten Quartieranalyse wurden die Verdichtungsmöglichkeiten innerhalb der bestehenden Bauzonen aufgezeigt. Die verschiedenen Entwicklungsstrategien mit gezielten Massnahmen zur inneren Verdichtung wurden differenziert für die einzelnen Quartiere erarbeitet, da dies zentrale Grundlagen für die anschliessende Zonenplanrevision waren. Weitere wichtige Themen waren die Zentrumsplanung, die Aufwertung der Kernzone, der Erhalt der Kosthäuser und die Optimierung des Fusswegenetzes.
Kernzone altes Dorfzentrum mit Kleingewerbe
Ausschnitt genehmigter kommunaler Richtplan Verkehr
In der Nutzungsplanung wurde mit der Einführung der neuen Baubegriffe nach IVHB die Überbaubarkeit der Grundstücke durch Fassadenhöhe und Gesamthöhe, durch Baumassenziffern und Grenzabstände festgelegt und so die Flexibilität für die Aufteilung im Innern der Gebäude erhalten.
Ein breites Nutzungsspektrum fördert die Wiederbelebung des alten Dorfzentrums. Dazu wurden unterschiedlich strenge Bau- und Gestaltungsvorschriften in der Kernzone festgelegt.
Der Abgabesatz für Auf- und Umzonungen wurde auf 20 % festgesetzt. Die aus der Abgabe fliessenden Mittel sind gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz und kantonalem Mehrwertausgleichsgesetz zweckgebunden für Massnahmen der Raumplanung zu verwenden und können so einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität in der Gemeinde Oberengstringen leisten.
Ausschnitt genehmigter Zonenplan
Für die identitätsstiftenden Kosthäuser wurden mit einem Ergänzungsplan Sonderbauvorschriften festgelegt.
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