23. Juni 2020

Gesamtrevision Nutzungsplanung, Gemeinde Escholzmatt-Marbach (LU)

Nach der Fusion der beiden ehemals eigenständigen Gemeinden Escholzmatt und Marbach auf den 1. Januar 2013 wurde die suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft damit beauftragt, die Instrumente der Nutzungsplanung, namentlich die Bau- und Zonenreglemente (BZR) sowie die Zonenpläne, zusammenzuführen. Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) 2014 und der Revision des kantonalen Richtplans Luzern steht die innere Verdichtung im Vordergrund, die Gemeinden müssen ihre Bauzonen optimieren und auf den Bedarf abstimmen.

Mit der Fusion wurde die Gemeinde Escholzmatt-Marbach flächenmässig die zweitgrösste Luzerner Gemeinde. Gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sind die Ortsbilder beider Ortsteile von nationaler Bedeutung und liegen inmitten wertvoller und intakter Landschaften der UNESCO-Biosphäre Entlebuch. Diese natürlichen und kulturellen Reichtümer sind zu bewahren und angemessen in Wert zu setzen.

Den Auftakt zur Revision der Nutzungsplanung bildete ein Mitwirkungsprozess. An einem Workshop mit der Bevölkerung wurden Zukunftsvorstellungen entwickelt. Die definierten Ziele sind in einem Leitbild zur räumlichen Entwicklung festgehalten und dienen als Grundlage für die Nutzungsplanung.
Im Rahmen der Zusammenführung der Reglemente beider Ortsteile wurden die neuen Baubegriffe gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt. Es hat ein Systemwechsel von der Ausnützungsziffer zur Überbauungsziffer stattgefunden. Die Gewässerräume innerhalb der Bauzone im Ortsteil Marbach wurden festgelegt, das kantonale Bauinventar und die Naturgefahrenkarte wurden umgesetzt.
Im Kanton Luzern werden Weiler neu als Nichtbauzonen definiert, bei denen bauliche Veränderungen streng reguliert sind. Damit die bestehenden Gewerbebetriebe in den Gebieten Feldmoos und Färberhus nicht in ihren notwendigen Entwicklungen eingeschränkt werden, wurden dort massgeschneiderte Sonderbauzonen festgelegt.

Mit dem Erlass durch die Gemeindeversammlung im August 2019 und der kantonalen Genehmigung im Februar 2020 ist die Gesamtrevision abgeschlossen. Die Nutzungsplanung entspricht nun den Vorgaben von Bund und Kanton und kann auf bevorstehende Bauvorhaben angewendet werden.

Abb. 1: Ausschnitt Siedlungsleitbild 2015, Ortsteil Marbach

Abb. 2: Ausschnitt Zonenplan Siedlung 2019, Ortsteil Marbach

Abb. 3: Foto Ortskern Marbach


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