16. Dezember 2019

Richtplanung und Innenentwicklung, Gemeinde Schänis

Die Schweizer Stimmbürger haben im März 2013 die Teilrevision des Raumplanungsgesetztes auf Stufe Bund angenommen. Infolgedessen wurden die kantonalen Baugesetze und Richtpläne an die neuen Vorgaben angepasst. Neue Herausforderungen sind die Begrenzung der Siedlungsausdehnung, die Förderung der Innenentwicklung und die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Mobilisierung von Bauland.

Der Kanton St. Gallen beauftragt gemäss revidierten Planungs- und Baugesetz die Gemeinden ihre Rahmennutzungspläne innert zehn Jahren seit Vollzugsbeginn an das neue Recht und die Vorgaben der kantonalen Richtplanung anzupassen.

Die suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft erarbeitet im Auftrag der Gemeinde Schänis (SG) die Revision der Ortsplanung, welche die kommunale Richt-, Zonen- und Schutzzonenplanung umfasst und begleitet das Verfahren.

Die Gemeinden Schänis ist eine Wohngemeinde inmitten der Linthebene und am Fusse des Federispitzes gelegen, welche über den Bahnhof Schänis sowie über den Bahnhof Ziegelbrücke gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist. Kleine bis mittelgrosse Gewerbebetriebe sind ebenfalls angesiedelt und befinden sich ennet der Bahnlinie. Auf dem Gemeindegebiet bietet ein ausgedehntes Wanderwegenetz und Radroutennetz diverse Möglichkeiten für die Naherholung. Auch regionale Erholungsgebiete in- und ausserhalb der Kantonsgrenzen, wie der Walensee, der Flumserberg oder die Erholungsgebiete der Glarner Voralpen sind gut zu erreichen.

Im Rahmen der Revision der Richt- und Nutzungsplanung setzt sich die Gemeinde Schänis mit ihrer zukünftigen Entwicklung auseinander. In einem ersten Schritt wurde der kommunale Richtplan überarbeitet. Dieser stimmt die Ziele der künftigen Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft, Infrastrukturausbau sowie Ver- und Entsorgung aufeinander ab.

Infolge der erwähnten revidierten Bundesvorgaben und kantonalen Grundlagen stehen die Innenentwicklung bei gleichzeitiger Erhöhung der Ortsbildqualität im Fokus der Revision der kommunalen Planungsinstrumente. Auf der Grundlage der Ortsanalyse und der einzelnen Quartieranalysen nach verschiedenen Themen und Fragestellungen, wurde eine Innenentwicklungsstrategie erarbeitet. Mit der Innenentwicklungsstrategie sind Potentiale beispielsweise einer ehemaligen Gewerbefläche aufgezeigt oder Massnahmen zur Mobilisierung unüberbauter Bauzonenflächen festgelegt. Zudem ist festgestellt worden, ob Potential in überbauten Gebieten für eine behutsame Nachverdichtung unter Berücksichtigung der Schaffung von qualitativ hochwertigen Freiräumen besteht. Der Baulandhortung wird durch Vorgaben im kommunalen Richtplan und durch eine aktive Bodenpolitik der Gemeinde entgegengewirkt. Weitere wichtige Themen der Richtplanung sind die Umsetzung des Naturgefahrenkonzepts und der Umgang mit den geschützten Ortsbildern Schänis und Maseltrangen von nationaler Bedeutung gemäss dem Bundesinventar.

Der behördenverbindliche, kommunale Richtplan mit Massnahmenblättern wird zurzeit vom Baudepartement geprüft und zur Kenntnis genommen, womit das Richtplanverfahren voraussichtlich Anfang 2020 abgeschlossen sein wird. In einem nächsten Schritt der Revision der kommunalen Planungsinstrumente wird die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement und Schutzplan) an die Ziele der kommunalen Richtplanung und an die neue Gesetzgebung angepasst.

Abb. 1: Rathausplatz

Abb. 2: Unterdorf, Fuchswinkelstrasse

Abb. 3: Entwickungskonzept

Abb. 4: Ausschnitt kommunaler Richtplan Schänis


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