16. September 2019

Notwendig Neophytenregulierung – Kommunales Bekämpfungskonzept

Als Neophyten gelten alle gebietsfremden Pflanzen, die nach 1492 durch menschliche Aktivitäten bewusst oder unbewusst zu uns gelangt sind und sich in der Natur ohne menschliches Zutun etabliert haben. Einige wenige, sogenannte invasive Neophyten, haben sich so stark und rasch ausgebreitet, dass sie einheimische Pflanzen verdrängen und für die menschliche Gesundheit, für Infrastrukturbauten, für die Biodiversität sowie für die Land- und Forstwirtschaft zu einem Problem wurden/werden können.

Um diese unkontrollierte Verbreitung aufzuhalten, wurde vom Kanton Schwyz in den Jahren 2016 bis 2018 ein Pilotprojekt im Umgang mit invasiven Neophyten lanciert, bei welchem zahlreiche Massnahmen in den Bereichen Prävention, Kartierung, Bekämpfung und Erfolgskontrollen umgesetzt wurden.

Aufgrund der positiven Wirkungen dieses Pilotprojekts wurden alle Schwyzer Bezirke und Gemeinden angehalten ein Neophyten-Regulierungskonzept zu erarbeiten und Massnahmen zur Regulierung invasiver Neophyten zu treffen. Diese Konzepte sollen insbesondere die Erhebung, Beobachtung, Bekämpfung und korrekte Entsorgung bzw. fachgerechte Behandlung dieser Problempflanzen umfassen.

Von den Gemeinden Freienbach und Sattel beauftragt, erarbeitete die Firma suisseplan das jeweilige kommunale Bekämpfungskonzept. Mittels der im Rahmen des Pilotprojekts gewonnenen Kartierungsdaten sowie durch weitere Begehungen konnte ein Neophyten-Bestandesplan 2019 erstellt werden. Dabei wurden Gebiete ausgeschieden, in welchen Bekämpfungsmassnahmen notwendig sind. Anhand von Art und Standort der Neophyten (z. B. Wald, Naturschutzgebiet) wurden unterschiedliche Prioritäten bezüglich Bekämpfung der Bestände festgelegt. Je nach Priorität sollen die Massnahmen in den Jahren 2020 bis 2023 umgesetzt, jeweils im Folgejahr besucht und die Massnahmen nach Bedarf wiederholt oder angepasst werden.

Neben der aktiven Bekämpfung dieser Problempflanzen ist die Prävention ein sehr wichtiger Bestandteil der Neophyten-Regulierung. Ziel der Prävention ist die Verhinderung von Neupflanzungen und die Reduzierung bereits verbreiteter invasiver Neophyten-Bestände. Öffentlichkeitsarbeit und die Sensibilisierung von Privatpersonen sind somit zwingend notwendig. In unseren Auftragsgemeinden werden aus diesem Grund regelmässig Massnahmen wie Eintausch- resp. Bestellaktionen einheimischer Sträucher, Neophyten-Spaziergänge oder ökologische und ästhetische Aufwertungen mit einheimischen Pflanzen auf öffentlichen Parzellen durchgeführt.

Mit der Bekämpfung bestehender invasiver Neophyten sowie der Vermeidung neuer Bestände soll die Neophyten-Problematik in Zukunft verringert und einheimische Arten gefördert werden.

Abb. 1 Sommerflieder: Invasiver Neophyt, welcher nicht mehr gekauft und eingepflanzt werden soll.

Abb. 2 Einjähriges Berufkraut: Invasiver Neophyt, welcher oft entlang von Strassen vorkommt und bekämpft werden soll.


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