01. März 2018

Überbauungsplan mit besonderen Herausforderungen - Strassenlärm, Gewässerraum und Einpassung ins Ortsbild

Überbauungsplan mit besonderen Herausforderungen - Strassenlärm, Gewässerraum und Einpassung ins Ortsbild

Durch die Verlegung und Renaturierung des Rappenbachs ist das Gebiet Steine, nordöstlich des Zentrums der Gemeinde Schänis (SG), besser nutzbar. Die suisseplan Ingenieure AG erstellte im Auftrag der privaten Grundeigentümer den Überbauungsplan „Am Rappenbach“, welcher die Überbauung, Erschliessung und Gestaltung umfasste.

Der Überbauungsplan ermöglicht eine verdichtete Bauweise bei gleichzeitiger guter Einordnung in das bestehende Siedlungsgebiet, berücksichtigt die lärmvorbelastete Lage an der Kantonsstrasse (Unterdorfstrasse) sowie die Anforderungen bezüglich Hochwasserschutz und sichert eine zusammenhängende Grünfläche, welche bis an das Ufer des Rappenbachs reicht.

Die Unterdorfstrasse belastet die Parzelle mit Lärmemissionen. Der Baubereich an der Unterdorfstrasse wurde so angeordnet, dass ein grösserer Abstand zur lärmemittierenden Strasse entsteht, aber der Strassenraum gefasst wird. Zusätzlich wurde der Architekt bezüglich der Anordnung der lärmempfindlichen Räume beraten, sodass die Grenzwerte eingehalten werden können und die Wohnqualität steigt.

Mit dem Überbauungsplan Rappenbach wurde der Gewässerraum gemäss GSchV berechnet und mit der Baulinie für Bauten und Anlagen grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Die Freiflächen am Bach werden mit den Spiel- und Grünflächen in der Mitte des Areals verbunden. Der Hochwasserschutz wird durch Objektschutzmassnahmen sichergestellt.

Die Überbauung bildet einen ortsbaulich gelungenen Übergang von den südlich angrenzenden Mehrfamilienhäusern zu den nördlich gelegenen Wohn- und Gewerbebauten. Die Grünflächen und Abstände der Bauten zueinander sichern eine hohe Aufenthaltsqualität und gute Wohnhygiene.

Die suisseplan Ingenieure begleitete das gesamte Sondernutzungsplanverfahren inkl. Lärmbeurteilung und Gewässerraumausscheidung bis zur Bewilligung im Juli 2017.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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