18. Juni 2018

Überarbeitung Natur- und Landschaftsschutzverordnung Gemeinde Walenstadt

Die kommunale Natur- und Landschaftsschutzverordnung dient dem Erhalt gefährdeter und artenreicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Die suisseplan Ingenieure AG raum + landschaft wurde mit der Überprüfung der rechtskräftig geschützten Objekte beauftragt.

Die Gemeinde Walenstadt trägt für viele gefährdete und artenreiche Lebensräume die Verantwortung und verfügt über etliche landschaftsprägende Elemente wie Heckenzüge, mächtige Einzelbäume und Findlinge. Mit Hilfe der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzverordnung sollen diese ökologisch und landschaft­lich wertvollen Objekte geschützt und deren Pflege sichergestellt werden.

Walenstadt verfügt über eine rechtskräftige Schutzverordnung, welche im Frühjahr 1995 genehmigt wurde. Allerdings unterliegt unsere Kulturlandschaft einem steten Wandel und viele gefährdete Lebensräume sind für ihr Fortbestehen auf die angepasste menschliche Nutzung angewiesen. Die in den 90er-Jahren durchgeführte Inventarisierung der Schutzobjekte stellte eine Momentaufnahme dar und wird nun überarbeitet.

Im Sommer 2017 haben unsere Mitarbeitenden die knapp 400 Schutzobjekte im Feld verifiziert. Die Trocken- und Feuchtstandorte, Geotope, Hecken, Trockensteinmauern, Einzel­bäume und Kleingewässer wurden mit Hilfe unseres GPS lokalisiert, fotografiert und dokumentiert. Beurteilt wurden insbesondere der Zustand und die gegenwärtige Bewirtschaftung sowie Besonderheiten (z.B. Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten) und Herausforderungen.

Im 2018 gilt es für suisseplan diejenigen Inventare von nationaler Bedeutung zu kartieren, welche noch nicht in der bestehenden Schutzverordnung enthalten sind. Der nächste Schritt ab 2019 ist das Überführen in eine revidierte Natur- und Landschaftsschutzverordnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  


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