12. Juli 2016

Festlegung der Gewässerräume im Kanton Aargau

Festlegung der Gewässerräume in Hirschthal und Seon AG

Nachdem der Kanton Aargau auf den 1. Mai 2016 das kantonale Baugesetz revidiert und den Gewässerraum darin mittels Definition der Uferstreifen für eine Vielzahl der Gewässer festgelegt hat, müssen die Gemeinden in der kommunalen Nutzungsplanung die Gewässerräume für die übrigen Gewässer festlegen. Hirschthal und Seon haben die Ausweisung der Gewässerräume in die laufende Revision der Nutzungsplanung integriert.

In der behördenverbindlichen Fachkarte hat der Kanton aufgezeigt, wie gross die Gewässerräume in etwa sein müssen. In Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern und der kantonalen Abteilung Landschaft und Gewässer wurden die Gewässerabschnitte im Detail beurteilt, zum Teil wurden Begehungen durchgeführt. So konnten Kriterien wie die tatsächliche Gerinnsohlenbreite, der Zustand des Gewässers sowie die Überbauungsdichte im Uferbereich überprüft werden. Aufgrund dessen wurden Arbeitspläne erstellt, die die Gewässerräume ausweisen.

In Abstimmung mit dem kantonalen Rechtsdienst wurden Bestimmungen für die neue Gewässerraumzone formuliert, die als überlagerte Schutzzone neu in die BNO sowie den Bauzonen- und Kulturlandplan aufgenommen wird. Teilweise wird die bestehende Uferschutzzone ersetzt. Mit der definitiven Festlegung der Gewässerräume werden die meist strengeren Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung abgelöst.


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